Deutschland schwitzt – zumindest wenn es mal gerade nicht regnet! Temperaturen über 30 Grad erleichtern nicht gerade das Arbeiten – vor allem, wenn die Kleidervorschrift auch nicht zum Kühlen beiträgt. Doch was darf man bei Hitze am Arbeitsplatz tragen? Was dürfen unsere Kollegen bei Nordbleche? Und ab wann gibt es hitzefrei? Wir haben es mal recherchiert.
Wenn es um Benimmregeln geht, orientiert sich der Deutsche vornehmlich am Knigge. Und der rät Männern keine Muskel-Shirts, nackten Füße in Sandaletten oder Badelatschen und kurze Hosen zu tragen. Und das Herren, die Shorts, Sandalen und Socken kombinieren die Stil-Polizei auf dem Plan rufen, ist hinlänglich bekannt.
Bei hohen Temperaturen darf aber gerne mal die Krawatte Zuhause bleiben. Eine Option seien zudem Hemden aus dünnem Stoff oder mit kurzen Ärmeln, lange Sommerhosen oder sommerlicher Anzug.
Frauen wird geraten Spaghettiträger und bauchfrei zu vermeiden. Gleiches gilt für nackte Füße. Röcke sollten zudem eine handbreit unter dem Knie enden. Auch hier wird Kleidung aus leichtem Stoff empfohlen.
Letztlich fragt man aber am besten seinen Vorgesetzten. Denn wichtig ist auch, mit wem Sie während der Arbeitszeit zu tun haben. So gibt es zum Beispiel Unterschiede für die Nordbleche Belegschaft. Wer den ganzen Tag im Büro sitzt, darf bei uns so ziemlich alles tragen, was er möchte.
Anders sieht es aus, wenn es um Kundenkontakt geht. Unsere Fahrer tragen daher zum Beispiel unser Nordbleche-Polohemd. Auch die Sicherheitsschuhe sind auch bei tropischen Temperatur Pflicht. Auch weitere Bestimmungen bezüglich Sicherheit sind einzuhalten. Ähnliche Bedingungen dürften auch bei vielen anderen Arbeitgebern gelten. Wer also keinen Kundenkontakt hat, darf es meist etwas lockerer angehen.
Übrigens: Der Gesetzgeber empfiehlt, dass die Raumtemperatur die 26 Grad-Marke nicht überschreiten „soll“. Ist dies doch der Fall, muss der Innenraum zumindest sechs Grad kühler sein als draußen, so das Landgericht Bielefeld. Ab 35 Grad (Hitzearbeitsplätze ausgenommen) im Büro wird die Arbeitsumgebung zwar als ungeeignet angesehen, einen rechtlichen Anlass für hitzefrei gibt es jedoch nicht.